Sie benötigen Unterstützung und fachliche Beratung bei der Zulassung zum reglementierten Beauftragten nach der EU-Verordnung Nr. 300/2008 und dem Luftsicherheitsgesetz?
Hier stehen wir Ihnen bei der Umsetzung und auf Wunsch auch im Anschluss gerne an Ihrer Seite. Der Status des reglementierten Beauftragten ermöglich es Luftfracht schneller und effizienter abzuwickeln. EU Verordnungen und nationale Gesetzte beschreiben in ihren Inhalten wie mit unsicherer und sicherer Luftfracht zu verfahren ist.
Luftfracht darf nur dann in ein Flugzeug verladen werden, wenn sie den Status der sicheren Fracht hat.
Der reglementierte Beauftragte als Beteiligter der sicheren Lieferkette, kann mit der für die Fracht geeigneten Kontrollmethoden unsichere Luftfracht sicher machen und diese sichere Luftfracht bis zur Anlieferung bei der Airline und/oder deren Groundhanlingspartner sicher Lagern.
Besteht die Lieferkette ausschließlich aus behördlich zugelassenen Unternehmen für die Herstellung und den Transport von sicherer Luftfracht, so entfallen bei Einhaltung der sicheren Lieferkette auf dem Transportweg diese Kontrollen und die Fracht kann direkt beim reglementierten Beauftragten als sichere Luftfracht eingelagert oder bei der Airline und/oder deren Groundhandlingspartner angeliefert werden
Gerne beraten wir Sie:
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Mit Sicherheit gut beraten...