Für Transporteure war es bis März 2018 ausreichend, dass diese für den Transport von sicherer Luftfracht von einem bekannten Versender oder einem reglementierten Beauftragten eine Transporteurserklärung gezeichnet haben. Dies hat sich seit dem 04.03.2018 geändert! Zugelassene Transporteure für sichere Luftfracht benötigen seitdem:
- Ein Luftfrachtsicherheitsprogramm (Transporteur-Sicherheitsprogramm).
- Einen Sicherheitsbeauftragten, der regelmäßig die vorgeschriebenen Schulungen besucht (auch Extern möglich).
- Eine §7 Überprüfung aller Mitarbeiter (ZVÜ, Zuverlässigkeitsprüfung).
- Schulung aller Fahrer unter Berücksichtigung des §7 Luftsicherheitsgesetz entsprechend Ihres Tätigkeitsumfangs (gemäß Kapitel 11.2.7. oder 11.2.3.9.).
- Behördliche Zulassung zum Transporteur im Rahmen der sicheren Lieferkette für Luftfracht/Luftpost.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Transportunternehmens zum zugelassenen Transporteur für den Transport von sicherer Luftfracht?
Gerne betreuen wir Sie auch bei den regelmäßigen Aufgaben und den notwendigen Audits, die im Zusammenhang mit der Zulassung zum sicheren Transporteur für Luftfracht stehen. Wir freuen uns auf Sie.
service@karlmons.com 24 Std Hotline: 0162/4913378
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